Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen VS Straßenbau GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Bauleistungen, insbesondere im Bereich Straßenbau, Tiefbau, Asphaltarbeiten, Pflasterarbeiten und verwandte Leistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen führen.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Bei nicht vorhergesehenen Leistungen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

§ 5 Ausführungsfristen

(1) Ausführungsfristen werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

(2) Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen unverzüglich informiert.

§ 6 Abnahme

(1) Die Leistungen sind nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abnimmt oder die Abnahme unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2026

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